ALARA-Prinzip mit CaviTAU®: Wundheilung strahlenschutzgesetzkonform überprüfen
Liebe Kollegen*innen,
die Fragen eine biologischen oder ganzheitlichen oder Umwelt-ZahnMedizin lassen sich nicht aufrichtig abhandeln, wenn wir die Gesundheitsgefährdung durch ionisierende Röntgenstrahlen nicht beachten. Deshalb in diesem ICOSIM-Weekly die Frage und auch die forensische Warnung:
Wie gehe ich konform zum Strahlenschutzgesetz nach dem ALARA-Prinzip mit CaviTAU® bei der Überprüfung der Wundheilung nach operativer Bereinigung eines Knochenmarksdefektes mit Ausräumung einer FDOK vor?
Warum ist diese Frage wichtig?
Der forensische Aspekt: In strafrechtlich relevanten Gutachterprotokollen wird die Problematik der Röntgendiagnose eines Knochenmarksdefektes/fettig-degenerierte Osteonekrose/ aseptisch-ischämischer Osteonekrose/„Nico“ im Kieferknochen zitiert:
Die Indikation für das DVT ist fraglich (Missachtung ALARA-Prinzip)…… Dem Patienten (Laie) werde auf radiologischen Aufnahmen nicht existente oder falsche Befunde vorgegaukelt, welche „ganz klar” operativ saniert werden müssten. Das ALARA-Prinzip im Strahlenschutz werde nicht eingehalten.
Demnach lassen sich nach lege artis Vorgehen in der ganzheitlichen Zahnmedizin keine der oben genannten Knochenmarksdefekte erkennen.
Der medizinische Aspekt: Die Sanierung einer FDOK findet unter dem Gesichtspunkt der Stabilisierung des Immunsystems und der Beseitigung immunologischer Trigger statt. Die Überprüfung der primären Wundheilung unmittelbar postoperativ ist Bestandteil einer normalen zahnärztlichen Fürsorge. Mittel-bis langfristig ist die Unterstützung der sekundären Wundheilung eine Frage von immunregulierenden Maßnahmen von Immunstimulation und Immundämpfung, je nach degenerative Hemmung oder entzündlicher Überregulation der körpereigenen Abwehr. Nach 3-4 Monaten postoperativ stellt sich aber die Frage, ob das Operationsareal der FDOK seine regulatortische und immunologische Triggerfunktion verloren hat, oder ob dieses primäre Behandlungsziel durch verzögerte Wundheilung verfehlt wurde.
Genau hier ist die Domäne einer primären CaviTAU®-Knochendichtemessung als erster Schritt einer angemessenen Therapiekontrolle.
Das nachfolgende Schema demonstriert das Vorgehen: