Liebe ICOSIM Kolleginnen und Kollegen,
im Nachsatz zum vorigen ICOSIM Weekly zitiere ich heute aus meinem Briefkasten als bislang einziger Geprüfter Sachverständiger für ganzheitliche Zahnmedizin / Oralmedizin. Im vorigen WEEKLY meine leicht bösartige Antwort auf eine merkwürdige „NICO“ und CaviTAU-Interpretation einer ganzheitlichen Kollegin; FDOK ist natürlich ein schleichender Prozess und hat mit akut-schnell sich verändernden Strukturen nichts zu tun.
Ein Kollege bittet mich um forensische Unterstützung zu einem Anwaltsschreiben.
Dieses zitiert – neben anderen Klagepunkten des Patienten – direkt aus dem berüchtigten Beschuss Nr. 32 des Beratungsforums von Beihilfe/PKVen und Zahnärztekammer. Der Anwalt schreibt, ich zitiere gekürzt:
- Es sollte bei vermeintlich festgestellter sog. NICO aus Ihrer Sicht die Beseitigung durch eine Osteolyse im Kieferknochen in regio 18, 28, 38 und 48 vorgenommen
- Es ist der therapeutische Nutzen der Maßnahmen im Rahmen der NICO bereits fraglich. Es gibt keine wissenschaftliche Evidenz für die nachhaltige Wirksamkeit des Verfahrens.
- Das vermeintliche Krankheitsbild der NICO ist weder nach ICD 10 Schlüssel noch in den Verzeichnissen der Weltgesundheitsorganisation als Erkrankung gelistet.
Als Geprüfter Sachverständiger für ganzheitliche Zahnmedizin / Oralmedizinnehme ich gerne dazu später Stellung, brauche aber erst die Zustimmung des angeklagten Kollegen und schreibe ihm:
Lieber Kollege, besten Dank für das Vertrauen: Die Unterlagen habe ich zunächst einmal durchgesehen, aber leider bist Du einer der wiederholten Fälle, in denen wesentliche medizinische und forensische Aspekte einer FDOK-Sanierung außer Acht gelassen wurden. Im Fall eines Schweizer Kollegen führte das bis zur Praxisschließung und Berufsverbot. Siehe Ausschnitt aus Gutachten Gesundheitsbehörde Zürich:
Tut mir leid, dass ich Deinen Elan dämpfe, aber ich lege Dir kollegial in den Anhang Informationen, mit denen ich seit Jahren dafür kämpfe, dass medizinisch korrekte Terminologie ( z.B. eben NICHT „Nico“!) und juristisch sattelfeste Prozesse verwendet werden (siehe unsere Arbeit mit Fabian Schick mit unserem Praxisablauf (Anm. Siehe voriges Weekly)) damit die wertvolle „Störfeld-Sanierung im Kiefer“ nicht für unsere Gegner Tür und Tor öffnet.
Persönlich empfehle ich Dir Mitglied bei unserer wissenschaftlich basierten Therapeutengemeinschaft ICOSIM (www.icosim.de ) zu werden, damit Du Zugriff auf die Unterlagen hast, mit denen ich seit 40 Jahren meine ganzheitliche Praxis erfolgreich forensisch gut abgesichert praktiziere.
Soweit ich aus den Unterlagen sehe, fehlt bei Deiner Patientin sowohl eine medizinisch korrekte Indikationsstellung zum chirurgischen Eingriff, also ex ante eine Ultraschall Knochendichtemessung (empfehle hierzu natürlich mein CaviTAU (www.caviTAU.de ) oder HU-Messung, als auch eine Histologie und eine RANTES-multiplex Messung ex post.
Es tut mir leid, aber ich kann Dir ein Gutachten erstellen für die Behauptung des gegnerischen Anwaltes, die „Nico“ betrifft und wortwörtlich aus dem Beschluss Nummer 32 abgeschrieben ist. Für die restlichen gegnerischen Anläufe musst Du selbst entkräftende Stellungnahmen abgeben.
Ich freue mich aber schon im Voraus, wenn wir Dich mal bei unseren Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen (z. B. im November 2022) begrüßen können.
Wir werden international gelesen: Researchgate Juli 2022
Unsere wissenschaftlichen Publikationen sind die Basis der Rechtsicherheit: Daher die Bedeutung für alle ICOSIM-Mitglieder, die Wissenschaftsdatenbank Researchgate zu kennen und darauf zurückgreifen zu können.
Hier die aktuelle Statik der Zugriffe im Juli 2022: Wir können sehr stolz sein, den auf den ersten 6 Plätzen der Zugriffe stehen 5 internationale Universitäten.
Liebe ICOSIM Mitglieder, Ziel unseres College ist, Hilfestellung für eine tragfähige rechtliche Absicherung der täglichen FDOK-Sanierungsarbeit zu ermöglichen und den Weg für eine systemisch-immunologischen Zahn- und Kiefersanierung zu bereiten.
Ich verbleibe mit bestem ICOSIM-Gruß
Euer Hans Lechner