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ICOSIM Weekly – Wir wünschen frohe Ostern! 31 März, 2021

Diese Woche finden Sie hier, aufgrund der Oster-Feiertage (nur) frohe Ostergrüße… Nächste Woche gibt es wieder interessante News von Dr. Dr. Johann Lechner!
Genießen Sie die Feiertage und passen Sie auf sich auf.


Wir wünschen Ihnen frohe Ostern!
Ihr ICOSIM e.V.

UPDATE – CaviTAU® Hands-On-Trainings finden statt! 25 März, 2021

Aktuelle Termine – CaviTAU® Hands-On-Training Praxisklinik Dr. Dr. Johann Lechner

Erfahren Sie durch selbstständiges arbeiten, wie einfach die Identifikation von FDOK’s (NICO’s) mit dem neuen CaviTAU®-Gerät ist!
In diesem Training üben und trainieren Sie mit dem CaviTAU®

Inhalte des Trainings

  • zuverlässige Daten generieren & richtige Ultraschall-Auswertung für Ihre Diagnostik mithilfe des CaviTAU® Gerätes erstellen
  • sichere Interpretationen der Testergebnisse erstrellen, die CaviTAU®Bilder korrekt lesen, verstehen & auswerten
  • schnell und einfach FDOK’s/ NICO’s erkennen
  • die einfache & korrekte Handhabung & Bedienung des CaviTAU® Gerätes
  • mehr Sicherheit in Ihrer Diagnostik erhalten
  • Einweisung durch Dr. Dr. (PhD-UCN) Johann Lechner zum Thema „Interpretationen der Maxillo-mandibulären Osteoimmunologie“

Das sind die nächsten Termine für das Hands-On-Training 2021

  • 19.02.2021
  • 19.03.2021
  • 16.04.2021
  • 21.05.2021
  • 18.06.2021
  • 18.06.2021
  • 16.07.2021
  • 10.09.2021
  • 22.10.2021
Seminarort: Praxisklinik Dr. Johann Lechner, Grünwalder Straße 10a, München
Preis: 399,00 € inkl. 19% Mwst. pro Person
Referent: Dr. Dr. (PhD-UCN) Johann Lechner
Trainer: Gabriele Zidek

»» Jetzt anmelden

Sie erhalten von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) für die Teilnahme 8 Fortbildungspunkte!

Unser Hygienekonzept für diese Veranstaltung können Sie hier herunterladen: Hygienekonzept OP Seminar 2021

ZUSÄTZLICHER TERMIN 3-Tage-Praxisseminar Störfeldsanierung & Live Operationen 25 März, 2021

Sommer-Seminar
Live OP’s & Störfeldsanierung nach Protokoll
Dr. Dr. (Phd-UCN) med. dent. Johann Lechner

Live-OP Seminar vom 17. Juni bis 19. Juni

inkl. Hands-On Training für das neue CaviTAU Gerät am 18.Juni 2021

Kursbeschreibung & Inhalte:

  • schnell und einfach FDOK’s/ NICO’s erkennen
  • Übertragung der Live Operationen in Ober- und Unterkiefer
  • einfache & korrekte Handhabung & Bedienung des CaviTAU® Gerätes
  • Mehr Sicherheit in Ihrer Diagnostik erhalten
  • Warum man sich nicht auf das Röntgenbild verlassen kann
  • Informationen über Knochendichte und -qualität im Kieferbereich generieren mit CaviTAU®
  • Regulationstests, Sanierungsprozess und Lokalisation der Störfelder
  • Toxine in wurzelgefüllten Zähnen nachweisen mit OroTox®
  • Erläuterung der operativen Nachsorge und Infusionstherapie

Veranstaltungsort: Praxisklinik Dr. Johann Lechner, Grünwalder Straße 10a, München

Teilnahmegebühr: 828,57 € inkl. 16% MwSt. pro Person, jeder weitere Teilnehmer derselben Praxis nur 633,61 € inkl. 16% MwSt.

Referent: Dr. Dr. (PhD-UCN) Johann Lechner

Sie erhalten von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) für die Teilnahme 29 Fortbildungspunkte!

»» Jetzt gleich anmelden

Exklusiv: „Beschluss Nr. 32“ gekippt – Bestätigt Gutachten der TU Dresden 4 März, 2021

Exklusiv: „Beschluss Nr. 32“ wurde gekippt

Bestätigt durch aktuelles wissenschaftliches Gutachten der TU Dresden

Es gibt sehr erfreuliche Nachrichten für alle, die Immunologie, Pathologie des Kieferknochens und ganzheitliche Gesundheit verbindet.

Prof. Dr. med. Chr. Albrecht May:

„Die Formulierung von Beschluss Nr. 32 ist ein Beispiel, wie saubere Wissenschaftlichkeit in der Medizin verlassen wird.“

Der Beschluss Nr. 32 vom Dezember 2020 hat viele Zahnmediziner & Dentalwissenschaftler überrascht.

Wir wurden mit der Behauptung „NICO gibt es nicht“ konfrontiert. Diese These hat uns und Sie zu Recht verunsichert.

In dem Beschluss sind sämtliche Vorurteile & Fehlinformationen zusammengefasst & dokumentiert, wie sie unter Versicherungen, Beihilfen und Gutachtern gegen eine ganzheitliche Zahnmedizin und deren Vertreter verwendet werden. Dank der Unterstützung durch GZM und DEGUZ konnte ich Herrn Prof. May von der Technischen Universität Dresden dazu gewinnen, aus meinen wissenschafltichen Arbeiten, ein wissenschaftliches Gutachten zum Beschluss Nummer 32 zu erstellen.
Die sensationellen Neuigkeiten aus Dresden bestätigen erneut die Arbeit von Dr. Dr. Johann Lechner sowie seine wissenschaftlichen Ergebnisse & Forschungen. Er arbeitet seit über 40 Jahren daran, dem ganzheitlichen Denken & den systemischen Therapieansätzen in der Praxis mit wissenschaftlichen Publikationen Gehör zu verschaffen.

Ergebnis des Gutachtens:

Bei der Behandlung der sogenannten NICO (Neuralgia Inducing Cavitational Osteonecrosis), der fettig-degenerativen Osteolyse/Osteonekrose im Kieferknochen oder ähnlichen Diagnosen, handelt es sich demnach um medizinisch notwendige Maßnahmen. Ihre Wirksamkeit ist durch wissenschaftlich medizinisch fundierte Studienuntersuchungen ausreichend belegt.

Prävention und Aufklärung über NICO!

Mit der Arbeit als ganzheitliche Zahnmediziner und Wissenschaftler können wir leidende Patienten effektiv unterstützen und andere Kollegen über die Tatsachen in Bezug auf NICO aufklären.

Der ICOSIM e.V. stellt Ihnen exklusiv das gesamte Gutachten zum Download zur Verfügung.

»» DOWNLOAD Wissenschaftliches Gutachten der TU Dresden vom 26.02.2021

Das aktuelle Gutachten von Professor Dr. med. Chr. Albrecht May behandelt u.a. folgende Fragestellungen:

  1.  Gibt es wissenschaftlich medizinisch fundierte Studien zur Existenz und Definition von NICO?
  2. Handelt es sich um medizinisch NICHT notwendige Maßnahmen?
  3. Ist die Wirksamkeit der Behandlung (Salutogenese) von NICO und fettig – degenerativer Osteolyse/ Osteonekrose im Kieferknochen durch wissenschaftlich medizinisch-fundierte Studien belegt?

Die wichtigsten Punkte des Gutachtens haben wir für Sie hier zusammengefasst

(Original Textausschnitt aus Wissenschaftliches Gutachten TU Dresden vom 26.02.2021, Med. Fakultät Carl Gustav Carus, Inst. f. Anatomie, Prof. Dr. med. Chr. Albrecht May)

  • ·        Das vorliegende Gutachten versucht schrittweise den Inhalt, auf den sich der Beschluss Nr. 32 bezieht, zu klären und logisch zu entwickeln. Dabei geht es zunächst um die Beschreibung definierbarer Pathologien und Krankheitsbilder mit Hilfe pathophysiologischer Modelle, dann um die Klärung einer verlässlichen Diagnostik und schließlich um die Anwendung adäquater Behandlungsstrategien.
  • Die Formulierung von Beschluss Nr. 32 ist ein Beispiel, wie saubere Wissenschaftlichkeit in der Medizin verlassen wird.
  • Die zentrale Aussage von Beschluss Nr. 32, wonach die Behandlung der NICO und ähnlicher Erkrankungen „medizinisch nicht notwendige Maßnahmen“ seien, ist falsch.
  • Ebenso falsch ist die Behauptung, dass die Wirksamkeit der Behandlungen „nicht belegt“ sei.
  • Falsch ist schließlich auch die Behauptung, dass die der Bezeichnung „NICO“ entsprechende aseptisch ischämische Osteonekrose/Osteolyse sich nicht in der ICD-10 Klassifizierung einordnen lässt.
  • Die Stellungnahme von Beschluss Nr. 32 lässt in hohem Maße wissenschaftliche Sorgfalt und Sachkunde vermissen.
  • Das Außerachtlassen der wissenschaftlichen Literatur stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die wissenschaftliche Sorgfaltspflicht und die Anforderungen an gutachterliche Äußerungen dar; beides führt zu einem eklatanten Mangel des Beschlusses Nr. 32.

»» DOWNLOAD Wissenschaftliches Gutachten der TU Dresden vom 26.02.2021

Psyche und CaviTAU® 18 Februar, 2021

Ein 45-Minuten Vortrag von Dr. Dr. (PhD-UCN) Johann Lechner zu psychologischen Problemen und burn out unter Link https://youtu.be/CiNZ2KlVXig

zeigt die röntgenologisch verfehlte Aufdeckung der Verbindung von Kieferknochen-Kavitäten und RANTES/CCL5 Überexpression aus FDOK-Arealen einzigartig mit CaviTAU®.

CaviTAU Hands-On-Training 29 Januar, 2021

Aktuelle Termine – CaviTAU® Hands-On-Training Praxisklinik Dr. Dr. Johann Lechner

Erfahren Sie durch selbstständiges arbeiten, wie einfach die Identifikation von FDOK’s (NICO’s) mit dem neuen CaviTAU®-Gerät ist!
In diesem Training üben und trainieren Sie mit dem CaviTAU®

Inhalte des Trainings

  • zuverlässige Daten generieren & richtige Ultraschall-Auswertung für Ihre Diagnostik mithilfe des CaviTAU® Gerätes erstellen
  • sichere Interpretationen der Testergebnisse erstrellen, die CaviTAU®Bilder korrekt lesen, verstehen & auswerten
  • schnell und einfach FDOK’s/ NICO’s erkennen
  • die einfache & korrekte Handhabung & Bedienung des CaviTAU® Gerätes
  • mehr Sicherheit in Ihrer Diagnostik erhalten
  • Einweisung durch Dr. Dr. (PhD-UCN) Johann Lechner zum Thema „Interpretationen der Maxillo-mandibulären Osteoimmunologie“

Das sind die nächsten Termine für das Hands-On-Training 2021

  • 19.02.2021
  • 19.03.2021
  • 16.04.2021
  • 21.05.2021
  • 18.06.2021
  • 16.07.2021
  • 10.09.2021
  • 22.10.2021
Seminarort: Praxisklinik Dr. Johann Lechner, Grünwalder Straße 10a, München
Preis: 399,00 € inkl. 19% Mwst. pro Person
Referent: Dr. Dr. (PhD-UCN) Johann Lechner
Trainer: Gabriele Zidek

»» Jetzt anmelden

Sie erhalten von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) für die Teilnahme 8 Fortbildungspunkte!

Unser Hygienekonzept für diese Veranstaltung können Sie hier herunterladen: Hygienekonzept OP Seminar 2021

Dr. Dr. (PhD-UCN) Johann Lechner – TV Interviews im Schweizer Gesundheitsfernsehen 18 Januar, 2021

RANTES & die Folgen – Interviews bei QS24

Wir empfehlen Ihnen den YouTube Kanal QS24 – des Schweizer Gesundheitsfernsehen »» www.youtube.com/channel/UCombGe_D0xJOAtLgKh9HbXA

Gleich abonnieren und die „Glocke“ aktivieren. Nicht verpassen! Interessante Interviews zu RANTES mit Dr. Dr. (PhD-UCN) Johann Lechner!

»» RANTES: chronische Krankheiten beginnen im Kiefer | Dr. med. dent. Dr. Johann Lechner | NaturMEDIZIN | QS24 Gesundheitsfernsehen

Ausstrahlungsdatum:

Sa, 30.01.21 um 21:00 Uhr

»» RANTES Folgen: Brustkrebs oder Prostatakrebs | Dr. med. dent. Dr. Johann Lechner | NaturMEDIZIN | QS24 Gesundheitsfernsehen

Ausstrahlungsdatum:

Sa, 13.02.21 um 21:00 Uhr

»» RANTES fordert Zahnärzte und Ärzte zu Zusammenarbeit | Dr. med. dent. Dr. Johann Lechner | NaturMEDIZIN | QS24 Gesundheitsfernsehen

Ausstrahlungsdatum:

Sa, 27.02.21 um 21:00 Uhr

»» RANTES als Ursache für Rheuma und Schuppenflechte | Dr. med. dent. Dr. Johann Lechner | NaturMEDIZIN | QS24 Gesundheitsfernsehen

Ausstrahlungsdatum:

Sa, 13.03.21 um 21:00 Uhr

Urteil zu FDOK„NICO“: Oberlandesgericht München 14 Dezember, 2020

Urteil zu FDOK„NICO“: Oberlandesgericht München

OLG München, Urteil vom 14. November 2012 – Az. 3 U 2106/11

1) Gutachter mit Spezialkenntnissen auf dem Gebiet der Außenseitermedizin

Die Berufung moniert, das Landgericht hätte sich nicht mit dem Gutachten eines Sachverständigen begnügen dürfen, der erklärtermaßen lediglich Schulmediziner ist, sondern ein Obergutachten einholen müssen. Dem vermag der Senat nicht beizupflichten. Für die zahnärztliche Behandlung der Klägerin schuldet der Beklagte die Einhaltung des zahnärztlichen Standards. Das gilt für die Behandlungsschritte, deren Indikation nicht zahnmedizinisch begründet ist, jedenfalls bei deren Durchführung, hier also bei der Spongiosaentfernung, für die es zahnmedizinisch gerade keine Indikation gab. Die Annahme der Berufung, es sei dem Sachverständigenbeweis zugänglich, ob nach der vom Beklagten verfochtenen Außenseitermethode die von ihm gewählten Behandlungsschritte indiziert waren, geht von einem fehlerhaften Verständnis der Außenseitermedizin aus. Einen allgemeinen Standard, an dem das Vorgehen des Beklagten gemessen werden könnte, gibt es nicht und kann es auch nicht geben. An einem plastischen Beispiel verdeutlicht: Wendet ein Heilpraktiker Voodoo-Praktiken an, so kann kein Gericht durch Einschaltung eines Sachverständigen klären, ob nach den Überlieferungen des Voodoo-Kultes diese Praktiken geboten waren oder nicht, da es den einen Voodoo-Kult nicht gibt. Gleiches gilt für den sicher überschaubareren Bereich der Anhänger der Lehre von der Störfeldsanierung.

Mag es auch die von der Klägerin angesprochenen Grundsätze der Naturheilkunde geben, so fehlt doch deren Verbindlichkeit

Hinzu kommt, dass der Beklagte selbst zu den Urhebern der hier verwendeten Außenseitermethode zählt. Der von der Berufung hier monierte Sachverständige müsste die Vorgehensweise des Beklagten nach dessen Regeln begutachten, die aber gerade in der zu begutachtenden Behandlung ihren Ausdruck fanden. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass der Beklagte (bislang erfolglos) bemüht ist, die schulmedizinische Anerkennung der operativen Behandlung zur Störfeldsanierung zu gewinnen, wie auch der von ihm publizierte Aufsatz bei ScienceDirect aus dem Jahr 2010 belegt. Klärbar ist allein, ob nach den von der Schulmedizin vorgegebenen Regeln ärztlicher Kunst eine bestimmte Außenseitermethode noch von der Therapiefreiheit gedeckt ist oder nicht mehr. Zu letzterem hat der vom Erstgericht bestellte Sachverständige Stellung genommen.

2) Aussagekraft der vom Beklagten durchgeführten Tests

Die Klägerin meint, es hätte gutachterlich abgeklärt werden müssen, ob die vom Beklagten durchgeführten Tests zum Nachweis einer chronischen Knochenentzündung geeignet gewesen wären. Auch insoweit gilt aber, dass eine sachverständige Begutachtung der schulmedizinisch gerade nicht anerkannten Testmethoden nicht zielführend wäre. Wären die Tests – naturwissenschaftlich nachweisbar – geeignet, ein schulmedizinisch akzeptiertes Krankheitsbild bzw. auch nur eine physiologische Veränderung körperlicher Zustände nachzuweisen, gäbe es keinen Grund, ihnen die schulmedizinische Anerkennung zu verweigern. Schon nach dem Vortrag der Klägerin aber ist das als NICO bezeichnete Krankheitsbild in der Schulmedizin unbekannt. Die Annahme, der Beklagte wäre zu seiner Behandlung nur dann befugt gewesen, wenn er entzündliche Prozesse oder gar Nekrosen nachgewiesen habe, verkennt den Ansatz seiner Vorgehensweise vollständig. Darauf, dass die extrahierte Knochensubstanz der Klägerin bei einer pathologischen Untersuchung tatsächlich physiologische Veränderungen aufwies, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. Denn die vom Beklagten postulierten Störfelder, die er mit seinen Tests nachzuweisen versucht, sind einer schulmedizinisch anerkannten Befundung von vornherein nicht zugänglich. Daher ist die Erwägung der Berufung, das Erstgericht habe die Ausführungen des Sachverständigen nicht richtig erfasst, für die Beurteilung des Rechtsstreits unter diesem Gesichtspunkt unerheblich.

3) Verletzung von § 283 ZPO

Soweit die Berufung moniert, das Landgericht hätte der Klägerin nach der mündlichen Anhörung des Sachverständigen eine Schriftsatzfrist gewähren müssen, gilt folgendes:

  1. a) Grundsätzlich haben Parteien im Rahmen ihres Rechts auf rechtliches Gehör einen Anspruch darauf, die Erläuterungen von Sachverständigen, zu deren kritischer Würdigung externer Sachverstand hinzu gezogen werden muss, schriftsätzlich zu würdigen. Sie sind nicht auf die Möglichkeit, ad hoc in der mündlichen Verhandlung zu reagieren zu beschränken. Verletzt ein Erstgericht diese Grundsätze, so kann dies mit der Berufung gerügt werden, wobei sich dann aus der Berufungsbegründung ergeben muss, was vorgetragen worden wäre, wenn die Schriftsatzfrist denn eingeräumt worden wäre. Zugunsten der Klägerin geht der Senat davon aus, dass die Klägerin den Vortrag der Berufungsbegründung in einem solchen Schriftsatz vorgebracht hätte, auch wenn sich der Berufungsbegründung selbst hierzu nichts entnehmen lässt.
  2. b) Das bedeutet jedoch nicht, dass die Parteien der Prozessförderungspflicht gänzlich enthoben sind. Im vorliegenden Fall hat die Kammer mit Beschluss vom 19.05.2010 den Parteien Gelegenheit gegeben, sich zum schriftlichen Sachverständigengutachten vom 11.05.2010 zu äußern, wovon die Klägerin mit Schriftsatz vom 20.07.2010 auch Gebrauch gemacht hat. Die Kammer beraumte daraufhin mit Ladungsverfügung vom 23.08.2010 Termin zur Anhörung des Sachverständigen an, die dann am 01.03.2011 stattfand. Soweit der Sachverständige in diesem Termin bei seinen ursprünglichen im schriftlichen Gutachten getroffenen Feststellungen blieb, bedarf es danach keiner nochmaligen Einräumung einer Schriftsatzfrist. Anderes könnte nur gelten, wenn der Sachverständige grundsätzlich neue oder gar von seinem ursprünglichen Gutachten abweichende Feststellungen getroffen hätte. Der Senat vermag solche nicht zu erkennen.
  3. c) Unabhängig davon bleibt festzuhalten, dass sich aus dem Protokoll der Verhandlung vom 01.03.2011 erschließen lässt, dass der Klägerin zu diesem Zeitpunkt bereits die mit der Berufungsbegründung in den Prozess eingeführte Stellungnahme des Prof. Dr. L. von der Uni-Klinik D. vorgelegen hat, denn die Klägerin lässt am 01.03.2011 dem gerichtlich bestellten Sachverständigen vorhalten, es gebe eine Stellungnahme, wonach sich Knochenabbau anhand eines Röntgenbildes nicht feststellen lasse. Hätte sie diese Stellungnahme ihrer Prozessförderungspflicht entsprechend in erster Instanz in den Prozess eingeführt, wozu spätestens in der mündlichen Verhandlung vom 01.03.2011 Gelegenheit bestand, so hätte für das Gericht erster Instanz möglicherweise Anlass bestanden, den gerichtlich bestellten Sachverständigen förmlich mit den divergierenden Auffassungen eines Parteigutachters zu konfrontieren. Der bloße Hinweis darauf, dass es eine divergierende Stellungnahme gibt, die der Klägerin vorliegt, genügt demgegenüber der grundsätzlich auch den Patienten treffenden Prozessförderungspflicht nicht.

CaviTAU® Hygienekonzept für OP Seminar & Hands-On Training 10 November, 2020

Unser Hygienekonzept & Sicherheits Maßnahmen für Ihre Gesundheit

Wir haben ein individuelles Konezpt erarbeit, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten und Ihre Gesundheit zu schützen!

Wir sind uns bewusst, dass einige von Ihnen durch die sich ständig ändernden Vorschriften, Anweisungen und Medienberichte verunsichert sind. Deshalb haben wir ein professionelles Hygienekonzept ausgearbeitet und dieses bereits an mehreren Veranstaltungen mit zahlreichen Teilnehmern erfolgreich angewendet. Unser Konzept mag zwar streng sein, funktioniert aber bestens.

UNSER HYGIENEKONZEPT

  • Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht über Mund und Nase
  • Bitte tragen Sie die Maske auch beim Betreten und Verlassen der Räume/ der Praxis
  • Eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung ist bei Ankunft und beim Verlassen sowie auf den Gängen des Veranstaltungsortes zu tragen
  • Wir unterlassen das Händeschütteln (ein Lächeln oder Winken tut es auch)
  • Großer Stuhlabstand
  • Der Seminarraum (Grünwalderstr. 1) wird dauerbelüftet (Warme Kleidung empfohlen)
  • Häufiges und mindestens 30 Sekunden andauerndes Händewaschen
  • Händedesinfektion
  • Spezielle Hygienemaßnahmen bei der Pausenverpflegung (bitte an den Mindestabstand denken)
  • Personal trägt Maske und Handschuhe
  • Bitte halten Sie, immer wenn möglich, mind. 1,5m Abstand zu anderen Teilnehmern
  • Wir desinfizieren regelmäßig und nach jeder Nutzung Flächen und Geräte, die von mehreren Personen im Rahmen einer Demonstration (z.B. des CaviTAU Gerätes) genutzt werden.

Es tut uns leid, dass diese Maßnahmen für Sie einigen Aufwand bedeuten und danken Ihnen für Ihr Verständnis. Es kommen auch wieder bessere Zeiten!

HINWEIS:

Sie kommen aus einem „Risikogebiet“ – KEIN Problem! – Wir bieten vor Ort die Möglichkeit an, sich via Covid-19 Schnelltest testen zu lassen. Außerdem haben wir für Sie eine kurze Merkliste für die Einreise erstellt:

  1. Ausgefülltes Dokument „Erklärung zur unbedingten Erforderlichkeit einer kurzfristigen Geschäftsreise“ bei sich führen
  2. Attest von Dr. Dr. Lechner als Anhang an o.g. Dokument mitführen
  3. Negatives Corona Testergebnis mitnehmen – Ergebnis in deutscher & englischer Sprache
  4. Sie haben in den 2 Wochen vor Teilnahme, kein Risikogebiet bereist

Unser Hygienekonzept für diese Veranstaltung können Sie hier herunterladen: Hygienekonzept OP Seminar & CaviTAU Hands-On-Training 2020

3-Tage-Praxisseminar Störfeldsanierung & Live Operation 10 November, 2020

Praxisseminar mit Live OP – Störfeldsanierung nach Protokoll Dr. Dr. (Phd-UCN) med. dent. Johann Lechner

OP Seminar inkl. Hands-On Training für das neue CaviTAU Gerät am 11.12.2020

Kursbeschreibung & Inhalte:

  • Warum man sich nicht auf das Röntgenbild verlassen kann
  • Informationen über Knochendichte und -qualität im Kieferbereich generieren mit CaviTAU®
  • Regulationstests, Sanierungsprozess und Lokalisation der Störfelder
  • Toxine in wurzelgefüllten Zähnen nachweisen mit OroTox®
  • Übertragung der Live Operationen in Ober- und Unterkiefer
  • Erläuterung der operativen Nachsorge und Infusionstherapie

Veranstaltungsort: Praxisklinik Dr. Johann Lechner, Grünwalder Straße 10a, München Teilnahmegebühr: 828,57 € inkl. 16% MwSt. pro Person, jeder weitere Teilnehmer derselben Praxis nur 633,61 € inkl. 16% MwSt. Referent: Dr. Dr. (PhD-UCN) Johann Lechner

Sie erhalten von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) für die Teilnahme 29 Fortbildungspunkte!

»» Jetzt gleich anmelden