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Ihr Dr. Lechner
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Wie vermeide ich forensische Probleme in meiner Ganzheitlichen Praxis?
Die behördlich angeordnete Praxisschließung eines ganzheitlich behandelnden Kollegen und SDS-Kunden durch Schweizer Gesundheitsbehörden gibt Anlass, die verbreitete Praxis nach forensischen Gesichtspunkten zu hinterfragen. Im Folgenden zählen wir die wesentlichen Argumente der Kläger auf, um die engagierte Kollegenschaft zu informieren und obige Folgen zu vermeiden. Die Aussagen der Gesundheitsbehörde sind kursiv aufgeführt, wesentliche Argumente auch in fett:
Gegenstand der Klage ist, dass weder die ganzheitlichen noch die schulzahnmedizinischen Vorgehensweisen lege artis praktiziert und dadurch Patientinnen und Patienten geschädigt wurden.
KOMMENTAR: In den Seminaren und Vorträgen der DDHT-Academy/Dr. Lechner wird seit Jahren darauf hingewiesen, dass der Bereich „Nico-Therapie“ immer noch nicht schulmedizinisch im weitesten Sinne anerkannt ist und von Kostenträgern und Gutachtern sehr kritisch gesehen wird. Besondere Sorgfalt in der Erstellung der medizinischen Indikation zum Eingriff ist deshalb dringend angeraten.
- Der Nachweis von krankem Mundgewebe wurde nicht erbracht. Die NICO-Operation wurde einfach ohne diesen präoperativen Nachweis durchgeführt. Weiter wurde auch postoperativ der Nachweis, dass es sich um NICOs handelte, nicht erbracht.
KOMMENTAR: In den Seminaren und Vorträgen der DDHT-Academy/Dr. Lechner wird seit Jahren darauf hingewiesen, dass präoperativ (ex ante) die unschädliche TAU-Messung auch zur Erstellung der medizinischen Indikation einer nachfolgenden DVT und postoperativ (ex post) Histologie und RANTES Nachweis dringend anzuraten sind.
- Es wurde behauptet, bei den Patienten seien abgestorbene Zähne und großflächige NICOs vorhanden gewesen. Allerdings handelt es sich dabei um eine reine Behauptung. So hat der Beschwerdeführer diese Befunde nicht lege artis erhoben und die Verdachtsdiagnose ist nicht nachvollziehbar. Die Indikation zu den Therapien war dadurch nicht gegeben.
KOMMENTAR: In den Seminaren und Vorträgen der DDHT-Academy/Dr. Lechner wird seit Jahren darauf hingewiesen, dass jede FDOK/“NICO“ auf einem DVT zu erkennen sein sollte, Gegenstand einer individuellen optischen Interpretation und Behauptung ist. Das wissenschaftlich validiertes CaviTAU® deckt strahlungsfrei diese Lücke.
- Er hätte relevante Mehrinformationen, die zur Aufdeckung von FDOK-Arealen vermutlich beigetragen hätten, gewinnen können (z.B. durch die Anwendung diagnostischer Alternativen). Er hat zudem nicht dokumentiert, weshalb diagnostische Alternativen, wie z.B. TAU, von ihm nicht in Erwägung gezogen wurde, um die diagnostische Lücke zuschließen.
KOMMENTAR: Die offizielle Stellungnahme geht davon aus, dass im Bereich der FDOK-Diagnostik eine Lücke besteht, zu deren Schließung das von der Firma DDHT/Patente Dr. Lechner entwickelte und medizinisch zugelassene CaviTAU®-Ultraschallgerät (www.cavitau.de ) zur Verfügung steht.
- Der Nachweis, dass es sich um FDOK handelt ist vom Beschwerdeführer nicht erbracht somit ist seine Diagnose nicht bestätigt und nicht nachvollziehbar. Ein objektiver Bezug der durchgeführten chirurgischen Intervention zu den aufgeführten wissenschaftlichen Grundlagen ist nicht gegeben.
KOMMENTAR: In dem von Dr. Lechner verfassten und von der DDHT-Academy vertriebenen Band IV „Visualisierung der kavitätenbildenden Osteolysen im Kieferknochen mit Sonographie – Strahlungsfreie Bildgebung zur Maxillo-mandibulären Osteoimmunologie“ wird darauf hingewiesen, dass mit TAU ein objektiver Bezug zu FDOK/“NICO“ zu erstellen ist.
- FDOKs können mit einer chirurgischen Intervention behandelt die gestellte “Diagnose FDOK” ist aber nicht nachvollziehbar und eine objektive Bestätigung der Verdachtsdiagnose wurde vom Beschwerdeführer nicht erbracht.
KOMMENTAR: In den Seminaren und Vorträgen der DDHT-Academy/Dr. Lechner wird seit Jahren darauf hingewiesen, dass nur Erzählungen und Behauptungen zur FDOK-Therapie nicht genügen. Die objektive Bestätigung der Verdachtsdiagnose berechtigt aber zur chirurgischen Intervention einer FDOK.
- Was die Befundung anbelangt, so wurde diese nicht durchgeführt und auch nicht mit z.B. Biopsien oder RANTES-Werten nachgewiesen.
KOMMENTAR: In den Seminaren und Vorträgen der DDHT-Academy/Dr. Lechner wird seit Jahren darauf hingewiesen, dass postoperativ (ex post) Histologie und RANTES Nachweis dringend anzuraten sind. Hierzu stehen ausreichend wissenschaftliche Publikationen der DDHT-Academy/Dr. Lechner zur Verfügung. (www.icosim.de)
- Es fanden zu viele radiologische Abklärungen statt. Vorgängig hätten alternative nichtradiologische und weiterführende ganzheitliche Abklärungen erfolgen müssen.
KOMMENTAR: In den Seminaren und Vorträgen der DDHT-Academy/Dr. Lechner wird seit Jahren darauf hingewiesen, dass das Strahlenschutzgesetz zur radiologischen Abklärungen eine spezifische Indikation abfordert. Diese Indikation ist radiologisch unbelastent mit einer Messung der Knochendichte mit CaviTAU® zur alternativen, nicht radiologischen ganzheitlichen Abklärung schnell und einfach durchzuführen.
Schlussfolgerung: Entscheidend ist demnach der „Nachweis der medizinischen Indikation und Notwendigkeit“ des Eingriffs. Daher sollte sich jeder „Ganzheitliche Kollege“ zur eigenen forensischen Absicherung die Fragen stellen:
- Welche Methoden zum Nachweis einer „NICO“ sind ex ante durchgeführt worden?
- Welche Methoden zum Nachweis einer “NICO” sind ex post durchgeführt worden?
Anerkennung in der Zukunft und Sicherheit in der täglichen Anwendung bekommt eine „ganzheitlich-biologischen Zahnmedizin“ nur, wenn wir – jenseits von Storys und Behauptungen – das Phänomen der FDOK wissenschaftlich und objektiv nachvollziehbar darstellen. Das ist Dr. Lechner mit vier Büchern zu kavitätenbildenden Osteonekrosen und 16 PubMed publizierten Artikeln (international über 150.000 Leser) bis dato auch gelungen.